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Versichert

Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie kurz nach der Anmeldung durch den Arbeitgeber Ihre Krankenversichertenkarte mit Ihrer Krankenversichertennummer. Diese benötigen Sie, wenn Sie zum Arzt/ Zahnarzt gehen. Der Arzt rechnet dann seine Gebühren direkt mit der Krankenkasse ab.

Durch den Rentenversicherungsträger erhalten Sie einen Sozialversicherungsausweis. Dieser enthält u.a. die Versicherungsnummer der Rentenversicherung.
Diese Nummern benötigen Sie, wenn Sie mit Ihrer Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger in Verbindung treten.

Das war’s! Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit unseren Tipps zum Berufsstart ein wenig weiterhelfen und für ein bisschen Durchblick sorgen.


Broschüre: Willkommen im Job !

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